AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier nachfolgend AGB genannt) gelten für das Verhältnis

zwischen

AGORA direct™
First Quant GmbH
Schwäbische Str. 5
10781 Berlin
Deutschland

und den Nutzern bzw. den Kunden.

Es gelten ausschließlich die AGB der First Quant GmbH.
Änderungen sind nur gültig, wenn diese mit Kunden schriftlich abgefasst sind.

Internetseite

First Quant GmbH ist Betreiberin der Internetseite http://www.agora-direct.com. Die für die Nutzung geltenden Regelungen sind auf der Internetseite unter Datenschutz, Impressum, Nutzungsbedingungen der Website  und AGB aufgeführt. Diese sind die rechtlichen und organisatorischen Informationen und Grundlagen auf die das Betreiben dieser Internetseite, das Angebot für Nutzer und Kunden und die Geschäftstätigkeit der First Quant GmbH beruhen. Der Kunde erkennt diese Regeln als verbindlich an, andernfalls muss First Quant GmbH alle etwaigen Ansprüche und Beschwerden von Nutzern und Kunden schon jetzt hiermit vollumfänglich zurückweisen.

Name

First Quant GmbH wird auf der Internetseite und in den Formularen auch als AGORA direct, AGORA direct™,  AGORA-direct oder AGORA-direct™ genannt. Interessenten, Nutzer und Kunden erkennen diese sprachliche Regelung an.

Geschäftstätigkeit

Die First Quant GmbH bietet als unabhängiger Dienstleister für Börsengeschäfte die Vermittlung von Konten für Kunden an internationale Broker und Banken, über die Kunden selbständig Ihre Börsengeschäfte abwickeln können an. First Quant GmbH bietet die Unterstützung zum Ausfüllen der jeweiligen Kontoeröffnungsunterlagen an. First Quant GmbH  informiert allgemein, sofern dies vom Kunden gewünscht wird, über den Handel mit an den an der Börse handelbaren Produkten und deren Abwicklung. First Quant GmbH stellt die für die Börsengeschäfte notwendigen Software und/oder Geräte auf Wunsch zur Verfügung. First Quant GmbH erbringt allgemeine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Eröffnung und der Führung von Depotkonten, First Quant GmbH erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG.

Zuwendungen

Der Kunde zahlt bei jeder Börsentransaktion eine Gebühr. Diese Gebühr dient die Kosten abzudecken, welche zur Abwicklung der Börsentransaktion notwendig ist. First Quant GmbH und deren Vertragspartner erhalten vom kontoführenden Institut für die Vermittlung von Kunden eine Provision.

Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die im Kontoeröffnungsauftrag geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und unterschrieben zusammen mit weiteren Unterlagen an First Quant GmbH zu übersenden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet alle wichtigen Fakten und deren Änderungen der First Quant GmbH umgehend mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet wichtige Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse über sein Vermögen umgehend mitzuteilen. Alle Mitteilung an First Quant GmbH muss verständlich sein. Folgen unvollständigen Mitteilungen gehen allein zu Lasten des Kunden. Zeitlich müssen die Mitteilungen so eingehen, dass First Quant GmbH diese umsetzen kann. First Quant GmbH ist durch den Kunden von der Haftung für etwaige Schäden freigestellt, wenn durch Nichteinhaltung oder Missachtung der AGB ein Schaden entsteht.

Pflichten der First Quant GmbH

First Quant GmbH erhält einen vom Kunden unterzeichneten Kontoeröffnungsauftrag, First Quant GmbH ist verpflichtet den Kundenauftrag so weiterzuleiten, dass der Kontoeröffnungsauftrag vom Vermittlungsempfänger erfüllt werden kann. First Quant GmbH ist verpflichtet die Angaben nur formal zu prüfen, ob der Kunde die entsprechend notwendigen Angaben im Kontoeröffnungsauftrag formell ausgefüllt hat. First Quant GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob diese Angaben den Tatsachen entsprechen. Die First Quant GmbH garantiert nicht, dass der Kontoeröffnungsauftrag vom Vermittlungsempfänger auch akzeptiert wird und ein Börsenhandelskonto eröffnet wird.

Risikohinweise

Der Kunde erkennt an, dass bei dem Handel mit Finanzinstrumenten gleich welcher Risikokategorie prinzipiell das Risiko des Totalverlustes besteht. First Quant GmbH gibt zu keinem Zeitpunkt Anlageempfehlungen. Im Übrigen verweist First Quant GmbH hiermit auf die Risikoinformationen im Kontoeröffnungsauftrag. Die von der First Quant GmbH erstellten Newsletter sind zu keinem Zeitpunkt eine Handels- und Handlungsaufforderung von Börsenprodukten.

Haftung

First Quant GmbH haftet nur nach diesen AGB. Regeln diese AGB nicht eine strittige Frage, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit besteht Schadensersatz ausschließlich nur soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Erreichbarkeit der Internetseiten der First Quant GmbH (z.B. www.agora-direct.com) kann nicht zu 100 Prozent gewährleistet werden. First Quant GmbH haftet nur dann für Schäden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens First Quant GmbH nachgewiesen wird. First Quant GmbH haftet grundsätzlich nicht für Leistungen, aus Verträgen die First Quant GmbH vermittelt hat.

Sprache

Unsere Dienstleistungssprache ist Deutsch. Weitere angebotene Sprachen sind Polnisch und Englisch. Auch wenn First Quant GmbH nach vollständigen und korrekten Übersetzungen strebt, übernimmt First Quant GmbH keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Übersetzungen.

Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in seinem Kundenportal in aktueller Fassung zur Verfügung gestellt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen acht Wochen ab Bereitstellung Widerspruch gegen diese erhoben hat. Maßgeblich für die Frist ist die Absendung des Widerspruchs.

Schlussregularien

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Berlin. First Quant GmbH kann auch Klage am Gerichtsstand des Kunden erheben.

Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Regeln davon unberührt. Es besteht die Verpflichtung den unwirksamen Teil durch einen Teil zu ersetzen der dem ungültigen Teil am nächsten kommt.

Stand, Berlin 30. März 2021

First Quant GmbH
Geschäftsleitung

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