EU-Verordnung Nr. 1286/2014 - PRIIPS

Ab 01. Januar 2018 ist die EU-Verordnung Nr. 1286/2014 in Kraft.

 

„Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“.
Kurzform: PRIIP-Verordnung.

Diese Verordnung soll den Anlegerschutz verbessern. Damit soll das Vertrauen von Kleinanlegern in den Finanzmarkt gestärkt
werden. Vorgeschrieben sind einheitliche Basisinformationsblätter, welche die notwendigen Informationen zu einem
Finanzprodukt erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können und um die PRIIPs besser als bisher
vergleichen zu können. Kurzform: KID 


Zu den PRIIPs gehören im Wesentlichen strukturierte Finanzprodukte, die keine natürlichen Börsenprodukte sind z.B.
Optionsscheine, Zertifikate oder Differenzkontrakte.

KIDs enthalten wesentliche Basisinformationen über Art und Charakter, Risiken, Chancen und Kosten des Finanzproduktes.

Die PRIlP-Verordnung ist Teil des EU- Anlegeschutzes und steht in einem Zusammenhangen mit MiFID II und MiFlR.

CFD-KID's

Nicht-Europäische-Future-KID's

Nicht-EU-Options-KID's

Alle KIDs unseres Handelspartners Interactive Brokers finden Sie, wenn SIe nachfelgenden Link anklicken und sich mit Ihren Zugangsdaten einloggen. In der Datenbank finden Sie alle KIDs in den Landessprachen der verschiedenen PRIIP-Hersteller: KIDs-Datenbank

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